Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unterscheiden sich in ihrem kassenindividuellen Zusatzbeitrag, in ihrem Service, in ihren angebotenen Zusatzleistungen, Bonusprogrammen und Wahltarifen. Mit einem Wechsel der Krankenkasse können Sie nicht nur attraktivere Zusatzleistung in Anspruch nehmen – die vielleicht besser auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind – sondern auch Ihr Nettoeinkommen erhöhen. Da die Spanne beim Zusatzbeitrag derzeit zwischen 0,35 bis 2,5 Prozent liegt (Stand 2021), ergeben sich dadurch erhebliche Unterschiede in der zu zahlenden Beitragssumme. Ein Krankenkassenvergleich und ein Wechsel lohnen sich 😉

Im Vorfeld kann es nicht schaden darüber nachzudenken, was Sie für Erwartungen an den Service und die angebotenen Leistungen haben. Was ist Ihnen besonders wichtig? Gibt es bestimmte Leistungen, die Sie regelmäßig in Anspruch nehmen wollen? Ist ein Bedarf an bestimmten Zusatzleistungen vorhanden aufgrund von veränderten Lebensumständen?

Machen Sie sich vorab diejenigen Faktoren bewusst, welche Ihre Entscheidung beeinflussen und nehmen Sie sich die Zeit, um diese ausführlich zu vergleichen. Vergleichsportale im Internet betrachten häufig nicht viel mehr als den Beitragssatz. Gerade aber für Studierende, Schwangere oder Selbstständige können die Angebote von zusätzlichen Leistungen der unterschiedlichen Kassen gravierend voneinander abweichen. So sollten Sie abwägen, ob es sich vielleicht lohnt, ein bisschen mehr Geld pro Monat zu zahlen, dafür aber auch für Sie besonders relevante Leistungen beanspruchen zu können.

Kriterien für einen Krankenkassenwechsel

  • Höhe des Zusatzbeitrags
  • Service (Geschäftsstellen, Telefonservices, Kundenbetreuung)
  • Freiwillige Satzungsleistungen / Zusatzleistungen/ Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Ist die Krankenkassen in ihrem Bundesland geöffnet?

Die Möglichkeit Krankenkassen nach eigenen Kriterien umfassend zu vergleichen, bietet Ihnen dieser Krankenkassenvergleich. Ein Vergleich der Krankenkassen erleichtert Ihnen die Entscheidung für einen eventuellen Wechsel und bei der Wahl einer neuen Krankenkasse.

Bindungs- und Kündigungsfrist

Ist die Entscheidung für eine neue Krankenkasse gefallen, steht im nächsten Schritt ein Wechsel an. Eine Kündigung der bestehende Mitgliedschaft ist dafür nicht mehr notwendig. Es genügt, einen Antrag auf Mitgliedschaft in der neuen Kasse zu stellen. Diese kümmert sich um die beendigung der alten Mitgliedschaft.

Grundsätzlich besteht für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse eine zwölfmonatige Bindungsfrist. Erst nach diesem Zeitraum ist also im Normalfall ein Krankenkassenwechsel möglich. Dabei gilt weiter die reguläre Kündigungsfrist von zwei Monaten.

Ausnahmen: Steigt der Zusatzbeitrag der Krankenkasse, entfällt die Bindungsfrist und ein Wechsel ist vor Ablauf möglich. Wurde ein Wahltarif mit Selbstbehalt oder Krankengeld vereinbart, verlängert sich die Bindungsfrist auf drei Jahre.

Ablauf Krankenkassenwechsel

  • Informieren/Bedürfnisse checken/Entscheiden
  • Neuaufnahmeantrag raussuchen, ausfüllen, versenden
  • Arbeitgeber formlos informieren

Sonderkündigungsrecht

Die gesetzlichen Krankenkassen können regelmäßig ihren individuellen Zusatzbeitrag erhöhen. Liegt eine Änderung des Zusatzbeitragssatzes vor, besteht ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall besteht für Versicherte die Möglichkeit unabhängig der zwölfmonatigen Bindungsfrist die Mitgliedschaft zu kündigen und einen Krankenkassenwechsel durchzuführen. Auch hier muss wieder die zweimonatige Kündigungsfrist beachtet werden.

Kündigungsschreiben

Ein klassisches Kündigungsschreiben ist bei einem herkömmlichen Krankenkassenwechsel innerhalb der GKV nicht mehr notwendig. Die neue Krankenkasse informiert die alte Krankenkasse über den Wechsel und ist somit auch für den Kündigungsvorgang verantwortlich. Ein Kündigungsschreiben wird erst dann wieder benötigt, wenn von der GKV in die PKV gewechselt wird oder im Falle eines Wegzugs in Ausland. In solchen Situationen reicht ein kurzes und formloses Schriftstück aus. Die Kündigung der Mitgliedschaft sollte aber folgende Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum der versicherten Person
  • Versichertennummer
  • Anschrift der Krankenkasse
  • gewünschtes Kündigungsdatum (Kündigung zum…)
  • Datum und Unterschrift der versicherten Person

Neuaufnahmeantrag und elektronische Meldung

Alternativ zum klassischen Kündigungsschreiben können Sie bequem auf unsere Musterkündigung oder Online-Kündigung zurückgreifen und diese nutzen.

„Das Verfahren zum Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse wird für die Mitglieder einfacher und einheitlicher gestaltet. Bürokratie wird abgebaut, indem elektronische Meldeverfahren genutzt werden.“ (Quelle: Bundesgesundheitsministerium)

Seit 2021 genügt es – nachdem die Wahl auf eine neue Krankenkasse gefallen ist – der Krankenkassen den Beitritt zu erklären und eine neue Mitgliedschaft zu beantragen. Dadurch entfällt ein gesondertes Kündigungsschreiben an die alte Krankenkasse, welches durch das neue Meldeverfahren ersetzt wird. Durch das neue Meldeverfahren wird die alte Krankenkasse von der neuen Krankenkasse von dem Wechsel informiert. Somit werden die Informationen durch das neue elektronische Meldeverfahren übermittelt. Dieses Verfahren wurde durch das MDK-Reformgesetz 2021 eingeführt. Der Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sollten formlos über den Wechsel informiert werden. Die klassische schriftliche Kündigung fällt erst dann wieder an, wenn eine versicherte Person die GKV verlassen will und zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) wechselt.

Wechsel der Krankenkasse bei gleichzeitigem Wechsel der Arbeitsstelle

Wechseln Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer die arbeitgebende Instanz, kann auch die die Krankenkasse ohne Geltung der regulären zweimonatigen Kündigungsfrist gewechselt werden. Dabei kann nur bis maximal 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn eine Kündigung dieser Art vorgenommen werden.

Mitgliedsanträge für Krankenkassenwechsel

Die jeweiligen Onlineanträge für eine Mitgliedschaft finden Sie auf der folgenden Seite auf Krankenkasseninfo.de. Der ausgefüllten Mitgliedsantrag ist bei der neuen Wunsch-Krankenkasse schriftlich, online oder per E-Mail einzureichen. Die Kündigungsbestätigung erhalten Sie binnen zwei Wochen nach der Kündigung von Ihrer alten Krankenkasse. Kündigen können Sie ohne Bedenken – Sie bleiben krankenversichert, bis ihre neue Krankenkasse Sie übernimmt. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht passieren, bleiben Sie automatisch bei ihrer alten Krankenkasse versichert. Bis zum Erhalt der neuen Versicherungskarte bleibt Ihre Krankenkassenkarte der alten Kasse gültig.

Häufige Fragen

  • Wie häufig kann ich meine Krankenkasse wechseln?
    Regulär könnten Sie die Krankenkasse nach Ablauf der Bindungsfrist wechseln, also alle zwölf Monate. Dazu gibt es gesonderte Umstände,
    wegen denen Sie auch innerhalb der Bindungsfrist wechseln können.
  • Brauche ich eine Kündigungsbestätigung zum Wechsel?
    Nein, seit 2021 ist für den Wechsel zu einer neuen Krankenkasse nur ein Neuaufnahmeantrag nötig. Die Krankenkassen informieren sich gegenseitig über einen Wechsel. Somit müssen Sie keine Kündigung vorlegen.
  • Was gilt es bei der Auswahl einer neuen Krankenkasse zu beachten?
    Überlegen Sie sich, ob es etwa Leistungen gibt, die Ihnen besonders wichtig sind. Vergleichen Sie die Krankenkassen hinsichtlich Ihrer Bedürfnisse.
  • Wie kann man die Leistungen der Krankenkassen am besten vergleichen?
    Dieser Krankenkassenvergleich lässt Sie nach eigenen Kriterien einen umfassenden Vergleich durchführen.