Derzeit erheben alle gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Da die Kassen die Höhe dieses Beitrages individuell festlegen können, gibt es relevante Unterschiede: Zwischen dem niedrigsten und dem höchsten geforderten Zusatzbeitrag liegt mehr als ein ganzes Prozent. Diese Unterschiede wirken sich auf das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer aus, denn der Zusatzbeitrag wird automatisch vom Bruttoeinkommen abgezogen.
Beispiele:
Inhaltsverzeichnis
- 1 Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von 3.000 Euro
- 2 Selbstständige mit einem Einkommen von 4.600,00 Euro (ohne Anspruch auf Krankengeld)
- 3 Studenten über 25 Jahren
- 4 Studenten unter 25 Jahren (familienversichert)
- 5 Auszubildende mit einem Bruttoverdient von 600 Euro
- 6 Auszubildende mit einem Bruttoverdienst von 300 Euro
Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von 3.000 Euro
Zusammensetzung des Beitragssatzes | Höhe des zu zahlenden Betrages |
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Arbeitgeberanteil in Höhe von 7,3 % des allgemeinen Beitragssatzes + 0,5 % ( halber Zusatzbeitrag ) | 234 Euro |
Arbeitnehmeranteil in Höhe von 7,3 % des allgemeinen Beitragssatzes + 0,5 % ( halber Zusatzbeitrag) | 234 Euro |
Selbstständige mit einem Einkommen von 4.600,00 Euro (ohne Anspruch auf Krankengeld)
Zusammensetzung des Beitragssatzes | Höhe des zu zahlenden Betrages |
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ermäßigter allgemeiner Beitragssatz in Höhe von 14,0 % | 635,25 Euro |
Zusatzbeitrag in Höhe von 1,0 % | 45,38 Euro |
Die Beiträge richten sich nach dem tatsächlichen Einkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 4537,50 Euro; es gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.038,33 Euro.
Studenten über 25 Jahren
Zusammensetzung des Beitragssatzes | Höhe des zu zahlenden Betrages |
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allgemeiner Beitragssatz für Studierende in Höhe von 10,22 % | 75,12 Euro |
Zusatzbeitrag in Höhe von 1,0 % | 7,35 Euro |
Studenten unter 25 Jahren (familienversichert)
Zusammensetzung des Beitragssatzes | Höhe des zu zahlenden Betrages |
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allgemeiner Beitragssatz für Studierende in Höhe von 10,22 % | 0 Euro |
Zusatzbeitrag in Höhe von 1,1 % | 0 Euro |
Auszubildende mit einem Bruttoverdient von 600 Euro
Zusammensetzung des Beitragssatzes | Höhe des zu zahlenden Betrages |
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Arbeitgeberanteil in Höhe von 7,3 % des allgemeinen Beitragssatzes + halber Zusatzbeitrag ( Beispiel 0.5 % ) | 46,80 Euro |
Auszubildendenanteil in Höhe von 7,3 % des allgemeinen Beitragssatzes + halber Zusatzbeitrag ( Beispiel 0,5 % ) | 46,80 Euro |
Auszubildende mit einem Bruttoverdienst von 300 Euro
Zusammensetzung des Beitragssatzes | Höhe des zu zahlenden Beitrages |
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allgemeiner Beitragssatz in Höhe von 14,6 % | 0 Euro |
Zusatzbeitrag in Höhe von 1,1 % | 0 Euro |