Die gesetzlichen Krankenkassen erheben neben dem allgemeinen Beitragssatz einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag. Über die Höhe dieses zusätzlichen Beitrags dürfen die Krankenkassen selbst verfügen und ihn als Instrument zur Finanzierung ihrer Ausgaben einsetzen. Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Zusatzbeitrag werden im Folgenden beantwortet.

Wie ist der Zusatzbeitrag zu leisten?

Der Zusatzbeitrag ist ein Bestandteil vom gesamten Krankenkassenbeitrag und wird zusammen mit diesem an die Krankenkasse abgeführt. Er wird also automatisch vom Bruttoeinkommen abgezogen und vom Arbeitgeber oder dem zuständigen Sozialträger abgeführt. Selbstständige und andere freiwillig Versicherte überweisen den Zusatzbeitrag direkt zusammen mit dem allgemeinen Beitrag an die Krankenkasse. In der Lohnsteuerbescheinigung wird der Zusatzbeitrag gesondert ausgewiesen.

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Wird der Zusatzbeitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt?

Ja, der Zusatzbeitrag wird für Arbeitnehmer und pflichtversicherte Rentner paritätisch finanziert. (gilt seit Januar 2019). Wer als Mitglied eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, zahlt den halben Zusatzbeitrag und den halben allgemeinen Beitrag. Die andere Hälfte übernimmt jeweils der Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherungsträger.

Auch für freiwillig versicherte Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Zusatzbeitrag in Höhe von 50% des geltenden durchschnittlichen Zusatzbeitrags.

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Warum gibt es den Zusatzbeitrag?

Krankenkassen finanzieren sich über Zuteilungen aus dem Gesundheitsfonds. In diesen fließen bruttolohnbezogene Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie steuerfinanzierte Zuschüsse des Bundes. Reichen diese Zuwendungen nicht aus, um die Kosten für Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte und Ärzte zu decken, können die Krankenkassen einen zusätzlichen Mitgliederbeitrag festlegen – den Zusatzbeitrag.

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Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

Die Höhe des Zusatzbeitrages kann jede Kasse individuell in Abhängigkeit von ihrer finanziellen Situation festlegen.
Möglich ist auch, dass Krankenkassen bei guter finanzieller Situation keinen Zusatzbeitrag erheben.
Die Höhe des Zusatzbeitrages ist dabei in der Höhe nicht eingeschränkt, muss aber vom Bundesversicherungsamt oder anderen zuständigen Behörden genehmigt werden.
Eine Liste mit den aktuellen Zusatzbeiträgen aller Krankenkassen finden sie hier.

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Welche Krankenkassen verlangen keinen Zusatzbeitrag?

Derzeit erheben alle gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag.

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Muss der Zusatzbeitrag für mitversicherte Angehörige entrichtet werden?

Nein, der Zusatzbeitrag muss nur von den Mitgliedern entrichtet werden, nicht aber von beitragsfrei mitversicherten Angehörigen (Familienversicherte).
Faustregel: Wer keinen eigenen Mitgliedsbeitrag  entrichtet, zahlt auch keinen Zusatzbeitrag.

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Ist die Einführung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags ein Kündigungsgrund?

Ja. Erhöht eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag oder führt diese erstmalig ein, steht den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung muss der neue Zusatzbeitrag jedoch gezahlt werden.

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Kann ich den Zusatzbeitrag von der Steuer absetzen?

Ja, der Zusatzbeitrag kann, wie der allgemeine Beitrag zur Krankenversicherung, im Rahmen des Sonderausgabenabzugs als regulärer Teil der Basiskrankenversicherung angegeben werden. Alle Zahlungen für den Zusatzbeitrag sind in voller Höhe von der Steuer abzusetzen. Dies sieht das Bürgerentlastungsgesetz vor. Dies ist nur dann möglich, wenn der Zusatzbeitrag selbst gezahlt, und nicht von Dritten übernommen wurde.